Entwurf, noch nicht rechtlich geprüft. Diese Seite enthält Platzhalter (in eckigen Klammern) und muss vor dem produktiven Einsatz mit den echten Angaben ausgefüllt und von einer rechtskundigen Person geprüft werden.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)

gemäß Art. 28 DSGVO — Anlage zu den AGB. Stand: [Datum einfügen]

Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Janek Mihls (Einzelunternehmen, weitere Angaben siehe Impressum) („Auftragsverarbeiter") und dem jeweiligen Verein, der die Plattform nutzt („Verantwortlicher"), bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Vereins. Er ergänzt die zwischen den Parteien geschlossenen AGB und wird mit der Registrierung des Vereins auf der Plattform Vertragsbestandteil. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den AGB geht dieser Vertrag hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten vor.

1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Gegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb der Vereinsverwaltungsplattform „Kickside" für den Verein, einschließlich der damit verbundenen Verarbeitung personenbezogener Daten von dessen Mitgliedern. Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Hauptvertrags (siehe AGB, § 8 Laufzeit und Kündigung).

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Vereins zum Zweck der Mitglieder-, Mannschafts- und Terminverwaltung, der internen Kommunikation (Ankündigungen, Chats, Forum), der Dokumentenverwaltung (u. a. Mitgliedsanträge, Spielerpässe), der Beitragsverwaltung (SEPA-Lastschriftmandate) sowie des Versands von Benachrichtigungen (E-Mail, Push).

3. Art der personenbezogenen Daten

Im Einzelnen können folgende Datenkategorien verarbeitet werden:

  • Stammdaten: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Foto
  • Rollen- und Mannschaftsdaten: Vereinsrolle, Mannschaftszugehörigkeit, Trikotnummer, Position
  • Termin- und Anwesenheitsdaten: Kalendertermine, Zu-/Absagen
  • Finanzdaten: SEPA-Lastschriftmandate (Kontoinhaber, IBAN, BIC, Mandatsreferenz)
  • Besondere Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 DSGVO: Verletzungs- und Sperrvermerke im Kader — deren Verarbeitung setzt eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person bzw. bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigten voraus, die der Verein als Verantwortlicher einzuholen hat
  • Dokumente: Mitgliedsanträge, Spielerpass-Unterlagen, Schiedsrichter-Belege, Vereinsdokumente
  • Kommunikationsinhalte: Ankündigungen, Mannschafts-Chats, Forumsbeiträge
  • Fotos und Videos: von Trainer:innen/Admins hochgeladene Mannschaftsmedien
  • Technische Endpunkte für Push-Benachrichtigungen

4. Kreis der betroffenen Personen

Mitglieder des Vereins, insbesondere Spieler:innen (einschließlich Minderjähriger), Eltern/Erziehungsberechtigte, Trainer:innen sowie sonstige Funktionsträger (z. B. Vorstand, Kassenwart).

5. Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, personenbezogene Daten

  • ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Vereins zu verarbeiten (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO), es sei denn, er ist nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zu einer Verarbeitung verpflichtet;
  • durch Personen verarbeiten zu lassen, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind (lit. b);
  • durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO zu schützen (lit. c, siehe Abschnitt 7);
  • die Voraussetzungen für die Hinzuziehung weiterer Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO einzuhalten (lit. d, siehe Abschnitt 6);
  • den Verein bei der Erfüllung von Anträgen betroffener Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung usw. angemessen zu unterstützen (lit. e);
  • den Verein bei der Einhaltung seiner Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO zu unterstützen, insbesondere durch unverzügliche Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (siehe Abschnitt 9, lit. f);
  • nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungstätigkeiten alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Vereins zu löschen oder zurückzugeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht (lit. g, siehe Abschnitt 10);
  • dem Verein alle zum Nachweis der Einhaltung dieser Pflichten erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und Überprüfungen zu ermöglichen (lit. h, siehe Abschnitt 11).

6. Unterauftragsverhältnisse

Der Verein erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung, folgende bereits eingesetzte Subunternehmer mit der Verarbeitung zu betrauen:

  • Supabase Pte. Ltd. (Singapur) — Datenbank, Authentifizierung, Datei-Speicher
  • Vercel Inc. (USA) — Hosting der Anwendung
  • Resend / Plus Five Five, Inc. (USA) — Versand von Bestätigungs- und Einladungs-E-Mails

Mit jedem dieser Subunternehmer bestehen eigene Verträge nach Art. 28 DSGVO; soweit dabei eine Übermittlung in Drittländer erfolgt, geschieht dies auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO). Der Auftragsverarbeiter informiert den Verein über die Hinzuziehung weiterer oder den Austausch bestehender Subunternehmer mit einem zeitlichen Vorlauf von 30 Tagen vor dem geplanten Einsatz; der Verein kann der Änderung aus wichtigem, sachlich begründetem Grund widersprechen.

7. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Der Auftragsverarbeiter trifft insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Zugriffskontrolle: rollenbasiertes Berechtigungssystem mit feingranularen Rollen (z. B. Admin, Trainer, Kassenwart, Jugendabteilungsleiter); Zugriffsbeschränkungen werden auf Datenbankebene durchgesetzt (Row-Level-Security), nicht nur in der Anwendungsoberfläche
  • Mandantentrennung: Daten verschiedener Vereine sind logisch voneinander getrennt; ein Verein kann grundsätzlich nur auf die Daten seiner eigenen Mitglieder zugreifen
  • Besonders sensible Daten: Finanzdaten (SEPA) und gesundheitsbezogene Daten (Art. 9 DSGVO) sind zusätzlich auf Rollen mit entsprechender Berechtigung beschränkt (z. B. nur Kassenwart bei SEPA-Daten)
  • Verschlüsselung: Datenübertragung ausschließlich über verschlüsselte Verbindungen (TLS/HTTPS); Datenspeicherung erfolgt verschlüsselt bei den in Abschnitt 6 genannten Subunternehmern
  • Authentifizierung: Zugang nur nach Anmeldung mit Passwort über Supabase Auth; Passwörter werden nicht im Klartext gespeichert
  • Verfügbarkeit und Wiederherstellbarkeit: regelmäßige Datensicherung (Backups) durch den Hosting-/Datenbank-Anbieter
  • Vertraulichkeitsverpflichtung: mit der Verarbeitung befasste Personen sind auf Vertraulichkeit verpflichtet

8. Rechte und Pflichten des Vereins

Der Verein bleibt im Verhältnis zu seinen Mitgliedern Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die von ihm in die Plattform eingegebenen Daten rechtmäßig erhoben wurden und dass erforderliche Einwilligungen (z. B. für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten oder Daten Minderjähriger) vorliegen. Der Verein ist berechtigt, dem Auftragsverarbeiter jederzeit Weisungen zur Art und Weise der Verarbeitung zu erteilen; Weisungen außerhalb des in Abschnitt 2 beschriebenen Zwecks bedürfen der gesonderten Vereinbarung.

9. Mitteilung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verein unverzüglich, sobald ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, die Daten des Vereins betrifft, und unterstützt ihn bei der Erfüllung etwaiger Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) und den betroffenen Personen (Art. 34 DSGVO).

10. Löschung und Rückgabe nach Vertragsende

Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten des Vereins nach Ablauf der in den AGB (§ 8) genannten Frist, sofern der Verein nicht zuvor eine Rückgabe verlangt und gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. handels- und steuerrechtliche Vorgaben für Rechnungsdaten) nicht entgegenstehen.

11. Kontrollrechte des Vereins

Der Verein kann sich vom Auftragsverarbeiter die Einhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten Pflichten, insbesondere der technischen und organisatorischen Maßnahmen, durch geeignete Nachweise bestätigen lassen. Vor-Ort-Kontrollen sind nach vorheriger Anmeldung mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Auftragsverarbeiters sowie anderer Kunden möglich.

12. Haftung

Es gilt die Haftungsregelung der AGB (§ 9) entsprechend. [Dieser Abschnitt ist ein Platzhalter und sollte unbedingt anwaltlich geprüft/angepasst werden — insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung von Finanz- und Gesundheitsdaten sowie Daten Minderjähriger.]

13. Laufzeit

Dieser Vertrag beginnt mit der Registrierung des Vereins auf der Plattform und endet automatisch mit Beendigung des Hauptvertrags (siehe AGB, § 8).

14. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Zurück zur Startseite